Unerfüllter Kinderwunsch: Kristina Schröder will helfen

Christina Schröder
Christina Schröder

Christina Schröder
Christina Schröder

Für viele Paare ist es eine enorme psychische Belastung, wenn sie keine Kinder bekommen können. Ein unerfüllter Kinderwunsch belastet dabei nicht nur die Frau, sondern auch den Mann und die ganze Beziehung. Bundesfamilienministerin Christina Schröder will sich nun verstärkt um ungewollt kinderlose Paare in Deutschland kümmern.

Häufigeres Problem als angenommen

Über die ungewollte Kinderlosigkeit wird meistens nicht offen gesprochen, weswegen das Problem kleiner erscheint, als es eigentlich ist. Hört man sich nämlich gezielt um, so hat fast jeder ein Paar im Bekanntenkreis, das sich Kinder wünscht, aber keine bekommt. Schröder will diesen Paaren helfen, indem sie die finanziellen Hilfsmittel bei einer künstlichen Befruchtung aufstockt und die Regeln bei einer Adoption lockert.

Seit 2004 weniger Mittel

Seit der Gesundheitsreform 2004 sind die finanziellen Hilfen bei einem unerfüllten Kinderwunsch nur noch gering. Wurden früher 4 Versuche einer künstlichen Befruchtung voll übernommen, sind es heute nur noch 3, die auch nur zur Hälfte bezahlt werden. Seit dieser Änderung haben sich die Versuche einer künstlichen Befruchtung halbiert. Schröder will hier eingreifen und die alte Finanzierung wieder einführen.

Geburtenrate erhöhen

Sie sieht darin nicht nur die persönlichen Probleme der Paare, sondern auch „einen glasklaren Zusammenhang zwischen staatlicher Politik und der Anzahl der Geburten“. Aus diesem Grund müssten die Politiker handeln, um die Geburtenrate in Deutschland wieder anzuheben. Wenn die Zahl der Geburten wieder steigt, gibt es in ein paar Jahren wieder mehr Arbeitnehmer, die in die Rentenkasse einzahlen können.

Adoption erleichtern

Neben den finanziellen Hilfsmitteln will Schröder auch in den Adoptionsregeln etwas verändern. Sie ist der Meinung, dass diese im Moment zu strikt sind. Im Besonderen meint sie hier zwei Punkte: Einmal die Altersgrenze von 40 Jahren, und außerdem noch die Auflage, dass sich ein Elternteil ganz auf das Kind konzentriert und diesem seine ungeteilte Aufmerksamkeit schenkt. Dies bedeutet, dass ein Elternteil seine Arbeit komplett niederlegen muss. Bislang gelten in Deutschland die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Diese sind zwar nur Empfehlungen,  wirken laut der Süddeutschen Zeitung aber wie klare Grenzen.

 

Bild: © http://www.kristinaschroeder.de/presse/fotos/

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*