Rauchverbot: Keine Gnade für Shisha-Bars

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Rauch der Wasserpfeife
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Die bayerischen Shisha-Bars und –Cafes hatten noch die Hoffnung, dass für sie eine Ausnahmeregelung in Sachen Rauchverbot erwirkt werden könne, da die Wasserpfeifen ihre Lebensgrundlage sind. Der bayerische Verfassungsgerichtshof wies jedoch den Antrag einiger Shisha-Bars ab, die eine einstweilige Anordnung einer Ausnahmeregelung für ihre Gaststätten erwirken mochten.

Ansicht der Shisha-Bars

Das Hauptargument der Betreiber der Shisha-Cafes war, dass sie sich grundlegend von herkömmlichen Gaststätten unterscheiden, denn Nichtraucher zählen nicht zu den Besuchern von Shisha-Bars. Eigentlich logisch, denn ein Nichtraucher wird wohl kaum eine Gaststätte aufsuchen, deren einziger Zweck es ist, zu rauchen, wenn auch nur eine Wasserpfeife. Außerdem gibt es noch keine Beweise dafür, dass der Wasserpfeifenrauch gesundheitlichen Schaden bei Dritten verursachen könne. Durch das Rauchverbot wird diesem Wirtschaftszweig seine Existenzgrundlage genommen, was nach Meinung der Betreiber nicht rechtens ist.

Stellungnahme des bayerischen Verfassungsgerichtshof

Der bayerische Verfassungsgerichtshof weist in einem Schreiben darauf hin, dass eine Gefährdung und Umsatzeinbußung bestimmter Gaststätten und Geschäftszweige durchaus gerechtfertigt sei, da die Rechtsgüter, die durch das Rauchergesetzt geschützt werden sollen, einen so hohen Rang haben. Das strikte Rauchverbot darf also aus dieser Betrachtungsweise heraus konsequent durchgesetzt werden. Eine Ausnahme für einzelne Gaststätten würde ansonsten nur wieder zu Umgehungen des Verbots führen, was diesmal vermieden werden soll. Für die Besucher der Shisha-Bars bedeutet dies, dass sie nun wohl nur noch Zuhause ihrem Hobby frönen können. Eine Wasserpfeife gibt es ja zum Glück schon zu günstigen Preisen zu haben.

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