Sicher Radfahren: So starten Sie sicher in die neue Saison

© Anastasiya Shanhina - Fotolia.com
Radfahrer
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Immer öfter kämpft sich jetzt langsam die Sonne durch die Wolken und die Temperaturen steigen jetzt schon regelmäßig über Null Grad. Nicht mehr lange und die neue Saison für das Radfahren beginnt. Der Drahtesel kommt aus seinem Winterquartier und los geht’s – aber Vorsicht! Sie sollten auf ein paar Grundregeln beim Fahrradfahren achten, denn es birgt auch einige Risiken und Gefahren.

Vorgeschriebene Ausstattung

Was der Gesetzgeber uns in Bezug auf unsere Fahrradausstattung vorschreibt dient nicht dazu, uns zu ärgern, sondern soll die Unfallgefahr vermindern. Deswegen ist es vorgeschrieben, dass ein im Straßenverkehr benutztes Rad, folgende Eigenschaften erfüllt: Es sollte zwei voneinander unabhängige Vorder- und Hinterbremsen, weiße Lampe vorne und rote Lampe hinten, vorne und hinten Reflektoren, rutschfeste Pedale, vier Speichenreflektoren und eine Klingel besitzen.

Weitere wichtige Vorrausetzungen

Die Vernunft gibt uns noch weitere Vorraussetzungen für ein sicheres Fahren ein: zum Beispiel, sollten wir darauf achten, dass unser Fahrrad auch richtig auf unsere Größe eingestellt ist. Bei über 80% der Fahrradunfällen kommt es zu Kopfverletzungen, deswegen ist es sicher sinnvoll einen passenden Helm zu tragen. Achten Sie beim Kauf darauf, dass der Helm sicherheitsgeprüft ist und lassen Sie sich bitte immer beraten, damit der Helm auch wirklich passt. Nach Expertenmeinung könnten sich so 4 von 5 schweren Kopfverletzungen vermeiden lassen. Dass Ihr Kind einen Helm trägt, sollte selbstverständlich sein, doch setzen Sie auch nicht ihr eigenes Leben leichtsinnig aufs Spiel.

Gebote und Verbote

Bei Unfällen, an denen ein Radfahrer beteiligt ist, trägt dieser oft zumindest eine Teilschuld. Leider sehen viele Radler über die Straßenverkehrsordnung hinweg und halten sich nicht an sie. Doch würden sie es tun, dann könnten viele Unfälle vermieden werden. Ist ein Radfahrweg vorhanden, so müssen Sie diesen auch benutzen. Nur wenn keiner vorhanden ist, dann dürfen Sie die Straße mitbenutzen. In beiden Fällen gilt das Rechtsfahrgebot. Sobald es dämmert sind Radfahrer dazu verpflichtet ihre Beleuchtung einzuschalten. Das Telefonieren oder Sms-Schreiben während dem Fahren ist verboten. Genauso müssen sich an Radler an das Alkoholverbot, Ampeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.

Wenn jeder ein wenig auf jeden achtet, dann lassen sich viele Unfälle vermeiden, denn nur wenn zwei unaufmerksam sind, kracht es.

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